Der Mieter hat die Mietraume am \BesichtigungsDatum\ besichtigt.
Die Benutzung der Mietsache für gewerbliche oder berufliche Zwecke bedarf der
Zustimmung des Vermieters. Behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf seine
Kosten einzuholen und dem Vermieter unaufgefordert nachzuweisen. Die Gesamtzahl
der Personen, die die Mietsache bewohnen werden, beträgt x. Sollte sich diese
Gesamtzahl ändern, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich
mitzuteilen. Hierbei ist Name und Anschrift der ein- bzw ausziehenden Person
anzugeben.\\
\\
Sollte einer von mehreren Mietern ausziehen, führt diese Mitteilung oder der Auszug
nicht zur Entlassung aus dem Mietvertrag und stellt keinen Widerruf der
Bevollmächtigung nach \S 14 Abs. 2 dieses Vertrags dar.
Dem Mieter ist bewusst, dass das vermietete Objekt insbesondere folgende
Besonderheiten aufweist.
\\
Dem Mieter ist weiter bewusst, dass es in der Umgebung des Mietobjekts in den
nächsten Jahren zu Baumaßnahmen kommen kann. Diese Besonderheiten und etwaige
Baumaßnahmen ın der näheren Umgebung entsprechen dem vertragsgemäßen Zustand.
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Keller nicht zur Lagerung
von Gegenständen eignet, die eine trockene Aufbewahrung erfordern.
\Clause{title={Mietzeit}}
Das Mietverhältnis beginnt am \MietbeginnDatum\ und läuft auf unbestimmte Zeit. Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der
ordentlichen Kündigungsfrist frühestens nach 6 Monaten ordentlich kündbar ist.
Die Parteien schließen die Anwendung des \S 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) aus. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.
\Clause{title={Miete}}
Die Zusammensetzung der monatlichen Miete zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Der Mieter trägt die Betriebskosten nach \S\S 1,2 BetrKV. Zu den sonstigen Betriebskosten im Sinne der \S2 Nr 17 BetrKV, die von den in \S 2 Nr 1-16 BetrKV benannten Betriebskosten nicht erfasst sind, gehören
\item Schnee- und Eisbeseitigung, insbesondere der Beseitigung von Schneebrettern
und Eiszapfen vom Dach
\item Dachrinnenreinigung und -beheizung
\item Wartung von Blitzschutzanlagen/Steigleitungen
\item Wartung der Be- und Entlüftungsanlagen
\item Inspektion Trockenleitungen
\item Wartung der Notstromaggregate
\item Reinigung von Sickerschächten, Leerung und Wartung, der Sickergruben
\item Wartung der Kinderspielgeräte
\item Spielsandaustausch
\item Pflege und Überprüfung der Gründächer
\item Wartung der Entrauchungsanlagen / Rauchabzugsanlagen
\item Wartung der Feuerlöscher/-anlagen
\item Kosten der Brandmeldeanlage und der Rauchwarnmelder (z.B. Wartung, Stromkosten, Miete)
\item Kosten der Notrufanlage im Aufzug (z.B. Miete)
\item Wartung der Elektroinstallationen
\item Wach- und Gebäudeschutz
\item Concierge
\item Wartung der Gasherde/-thermen
\item Wartung der Springbrunnen
\item Reinigung der Feuerstätten
\item Wartung der Gasleitungen
\item Müllmanagement
\item Kosten der Trinkwasserverordnung (Jährliche Prüfung der Anlage)
\item Kosten von Schwimmbad und Sauna
\item Kosten der Prüfung elektrischer Anlagen (DIN VDE O100-600 und DIN VDE0105-100), sog. E-Check
\end{itemize}
Die entstehenden Betriebskosten können auf den Mieter unabhängig von der Lage seiner Wohnung im Gebäude umgelegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, eine Änderung des Abrechnungszeitraums vorzunehmen, sofern ein sachlicher Grund für die Änderung des Abrechnungszeitraums vorliegt.
Der Mieter trägt die Kosten der Erstellung der Verbrauchsanalyse im Sinne von \S7 Abs 2 HeitzkV; daraus folgt jedoch keine Verpflichtung des Vermieters, eine Verbrauchsanalyse im Sinne des \S7 Abs 28. 2 HeizkV zu erstellen.
Die Parteien vereinbaren, dass sonstige durch gesetzliche Regelung zugelassene oder sonst zulässigerweise neu entstehenden Betriebskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgelegt werden können.
Für den Fall, dass die Wohnung mit Öfen, Gasheizungen, Nachtspeicheröfen oder
ähnlichem beheizt wird, ist der Mieter verpflichtet, in eigenem Namen einer Vertrag mit
dem entsprechenden Versorger seiner Wahl abzuschließen beziehungsweise auf seine
Kosten die entsprechenden Heizmittel zu beschaffen.
\Clause{title={Zahlung der Miete, Aufrechnung}}
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats, zu
entrichten.
Die Miete ist zum Fälligkeitszeitpunkt kostenfrei in einem Betrag auf das folgende Konto
\item[b.] die Kaution bar an den Vermieter übergeben
\end{itemize}
Die erste Rate ist spätestens bei Beginn des Mietverhältnisses zu leisten. Der Nachweis ist
bei Übergabe der Wohnung vorzulegen!
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Mietsicherheit alle Ansprüche des
Vermieters aus diesem Mietverhältnis, insbesondere auch etwaige Erstattungsansprüche
von Rechtsverfolgungskosten und Zinsen aus derartigen Ansprüchen sichern soll.
\Clause{title={Schönheitsreparaturen}}
Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen.
Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand.
\Clause{title={Instandhaltung und Pflege der Mietraume}}
Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum
Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der
Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter hat die Mietsache und die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen
pfleglich und sachgemäß zu behandeln, sie frostfrei, trocken und frei von Ungeziefer zu
halten. Er hat insbesondere für ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Beheizung zu
sorgen. Für Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes sowie der dazugehörigen
Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm, von Angehörigen seines
Haushaltes, seinen Untermietern, Besuchern, Verwandten, Angestellten oder von ihm
bestellten Handwerkern usw. verursacht werden.
Die Kosten für kleine Instandhaltungen innerhalb der Wohnung trägt der Mieter. Diese
kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Teilen innerhalb
der Wohnung, die beim Gebrauch dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind oder
sein können, wie zum Beispiel Lichtschalter, Steckdosen, Fenster- und Türverschlüsse.
Die Verpflichtung zur Kostentragung des Mieters beschränkt sich auf Reparaturen mit
einem Gesamtaufwand von max € 100,00 einschließlich Umsatzsteuer je Reparatur. Der
entstehende jährliche Aufwand ist auf 6\% der Jahresnettokaltmiete beschränkt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Fußbodenentwässerung auf seinem Balkon/Loggia
und/oder auf der Terrasse freizuhalten und regelmäßig zu säubern, um das Abfließen des
Oberflächenwassers zu gewährleisten.
\Clause{title={Bauliche Veränderungen durch den Mieter}}
Bauliche Änderungen jeglicher Art, insbesondere Eingriffe in die bauseitige Ausstattung
von Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, die der Mieter durchzuführen beabsichtigt,
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Dies ist Insbesondere für die
Aufstellung und Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen Notwendige Genehmigungen
der zuständigen Stellen (Baubehörde, Schornsteinfeger usw) hat der Mieter auf seine
Kosten einzuholen und dem Vermieter unaufgefordert 14 Tage vor Baubeginn in Kopie
einzureichen.
Über diese baulichen Änderungen wird eine Vereinbarung zwischen den Parteien
geschlossen werden, in der insbesondere die Kostentragung und eine
Rückbauverpflichtung geregelt werden.
Der Mieter haftet für die Schäden, die dem Vermieter im Zusammenhang mit derartigen
Veränderungen entstehen oder die eine Folge derartiger Veränderungen sind, soweit
der Vermieter diese nicht zu vertreten hat!
Bauliche Änderungen, die der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchführt oder
durchgeführt hat, sind nach Aufforderung durch den Vermieter zu entfernen und der
ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Kommt der Mister der Aufforderung zur
Entfernung nicht nach, so hat der Vermieter das Recht, den ursprünglichen Zustand auf
Kosten des Mieters wiederherzustellen.
Hat der Mieter die Mietsache mit einer Einrichtung versehen, so kann der Vermieter die
Ausübung des Wegnahmerechts des Mieters gemäß \S39 Al 45 2 BGB durch Zahlung
einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn nicht Mieter ein berechtigtes
Interesse an der Wegnahme hat. Sollte der Vermieter die Einrichtung nicht übernehmen
wollen, hat der Mieter diese auf seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen
Zustand der Mietsache wiederherzustellen.
Das Anbringen, Aufstellen und die Benutzung von Außenantennen und/oder
Satellitenschüsseln bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Diese
Zustimmung kann von der Stellung einer Sicherheitsleistung für den Rückbau abhängig
gemacht werden. Für den Fall, dass vom Vermieter eine Gemeinschaftsantenne errichtet
oder ein Anschluss an das Kabelfernsehnetz vorgenommen wird, verpflichtet sich der
Mieter, seine Außenantenne und/oder Satellitenschussel auf seine Kosten zu entfernen
und evtl. Schäden am Gebäude auf seine Kosten zu beseitigen.
Das Anbringen von Funkantennen ist nicht gestattet
\Clause{title={Bauliche Veränderungen und Ausbesserungen durch den Vermieter}}
Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.
Der Mieter hat die in Betracht kommenden Räume und Raumteile zugänglich zu halten
und darf die Ausführung der Arbeiten nicht behindern, andernfalls hat er den dadurch
entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Sammelheizung und Warmwasserversorgung kann der Vermieter auf andere
Heizstoffe umstellen oder zB an die Fernheizung anschließen lassen. Öfen und Herde
darf er gegen solche anderer Betriebsart auswechseln
\Clause{title={Gewährleistung}}
Soweit Sachmangel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom
Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung
des Vermieters gemäß \S536a BGB ausgeschlossen!
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters gemäß \S 536a BGB sind im
Übrigen auch dann ausgeschlossen, soweit der Vermieter weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig handelte und er die Sachmängel nicht arglistig verschwiegen hat
Für sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht im Zusammenhang mit Sachmängeln
der Mietsache stehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Haftungsausschluss nach Ziffern 2. und 3 gilt nur für solche Ansprüche, die nicht auf
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer Verletzung
einer Kardinalpflicht beruhen. Kardinalpfichten sind diejenigen wesentlichen Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter deshalb vertraut und vertrauen darf.
Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen
Vermieter zu ersetzenden Schaden. Ein Anspruch des Mieters gemäß \S 566 Absatz 2 BGB
ist insoweit ausgeschlossen.
\Clause{title={Betreten der Mieträume}}
Bei Vorlage eines sachlichen Grundes hat der Mieter dem Vermieter und/oder seinem
Beauftragten die Besichtigung zu der Mietsache zu ermöglichen. Unter Angabe des
Grundes der Besichtigung ist der Termin zu vereinbaren oder mit einer Frist von
mindestens einer Woche anzukündigen. Er wird werktäglich ın der Zeit von 8.00 bis 19.00
Uhr stattfinden.
Im Fall der Kündigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dafür zu sorgen, dass
Mietinteressenten die Wohnung nach Terminvereinbarung werktags in der Zeit zwischen
8.00 und 20.00 Uhr und Sonntags von 10:00 bis 12:00 Uhr besichtigen können.
Bei Gefahr oder im Schadensfall ist dem Vermieter und/oder jenem Beauftragten das
Betreten der Mietraume zu jeder Zeit und ohne Ankündigung gestattet.
\Clause{title={Personenmehrheit}}
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als
Gesamtschuldner. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Rechtsverfolgung
einschließlich der Zwangsvollstreckung.
Die Mieter bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme
von Willenserklärungen und sonstigen Erklärungen, und zwar unter gegenseitiger
Befreiung von den Beschränkungen des \S 181 BGB. Dies gilt nicht für Kündigungen und
Erhöhungen der Nettokaltmiete. Die gegenseitige Bevollmächtigung kann aus wichtigem
Grund widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärungen wirksam,
die nach seinem Zugang abgegeben werden.
Jeder Mieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines die Mietsache
mitbenutzenden Familienangehörigen oder eines anderen berechtigten Benutzers, die
das Mietverhältnis berühren oder Schadensersatz begründen für und gegen sich gelten
lassen.
\Clause{title={Verkehrssicherungspflicht}}
Der Mieter verpflichtet sich, auf und vor dem Grundstück die Gehwege regelmäßig zu
reinigen und von Schnee und Eis freizuhalten bzw. zu streuen. Der Mieter übernimmt
insoweit hinsichtlich der Mietsache die Verkehrssicherungspflicht.
Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter aus Verletzung
dieser Verkehrssicherungspflicht insoweit in Bezug auf die Mietsache frei.
\Clause{title={Untervermietung}}
Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der
Mietsache einem Dritten zu überlassen. Insbesondere sie weiter zu vermieten. Zur
Erlangung der Erlaubnis hat der Mieter neben dem Namen, der Anschrift und der
Telefonnummer des Dritten auch das berechtigte Interesse an der Überlassung Im Sinne
des \S 553 BGB mitzuteilen. Die Erlaubnis kann der Vermieter dann verweigern oder
widerrufen, wenn ein berechtigtes Interesse nicht dargetan wurde, in der Person des
Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt wurde oder dem
Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Der
Mieter hat dem Vermieter den jeweils aktuellen Untermietvertrag unaufgefordert zur
Kenntnis zu geben.
Der Vermieter ist zur Erhebung eines angemessenen Untermietzuschlags berechtigt!
Der Mieter darf durch die Untervermietung keine Gewinne erzielen.
Der Mieter tritt dem Vermieter schon jetzt für den Fall der Untervermietung die ihm
gegen den Untermieter zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht in Höhe der
Mietforderungen des Vermieters zur Sicherheit ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung
an.
\Clause{title={Ansprüche bei Ende des Mietverhältnisses; Verjährung}}
Das Zurücklassen von Gegenständen in der Mietsache nach Beendigung des
Mietverhältnisses durch den Mieter gilt als Erklärung der Aufgabe des Eigentums und
Besitzes an den Gegenständen, wenn der Mieter vom Vermieter zur Abgabe einer
Eigentums- und Besitzaufgabeerklärung unter Fristsetzung von 2 Wochen und dem
Hinweis auf die Rechtsfolge aufgefordert wurde und der Mieter der Eigentums- und
Besitzaufgabe nicht widerspricht.
Im Falle der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts ist der Mieter verpflichtet, an
der Trennung verwertbarer Pfandsachen von wertlosem Müll mitzuwirken.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Zusätzlich wird Folgendes
vereinbart: Teilt der Mieter dem Vermieter seine Verzugsanschrift nicht oder nicht
zutreffend mit und kann der Vermieter diese auch nicht innerhalb von sechs Monaten
nach Rückgabe der Wohnung durch eine Anfrage beim zuständigen
Einwohnermeldeamt ermitteln, ist die Verjährung solange gehemmt, bis die
Verzugsanschrift ermittelt wird. Das bedeutet, dass der Zeitraum, während dessen der
Vermieter die Adresse des Mieters nicht in Erfahrung bringen kann, in die
Verjährungsfrist nicht mit eingerechnet wird. Der Vermieter ist zur Aufrechterhaltung der
Hemmung verpflichtet, die Einwohnermeldeamtsanfrage alle 2 Monate zu wiederholen.
Die Dauer der Hemmung betragt maximal fünf Jahre.
\Clause{title={Hausverwaltung, Vollmacht}}
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die jeweils zuständige Hausverwaltung berechtigt ist,
sämtliche Willenserklärungen für den Vermieter abzugeben und in Empfang zu nehmen. Dies
bezieht sich insbesondere auf Mieterhöhungen, Kündigungen und Abmahnungen.
\Clause{title={Sonstige Vereinbarungen}}
Wird/ist zwischen den Vertragsparteien ein Mietverhältnis über einen
Kraftfahrzeugstellplatz abgeschlossen, entsteht hierdurch keine Kopplung zwischen dem
Wohnungsmietvertrag und dem Stellplatzmietvertrag. Teilkündigungen sind zulässig.
Dem Mieter ist es nicht gestattet, auf Gemeinschaftsflächen im Haus - insbesondere im
Treppenhaus und dem Hausflur - zu rauchen.
Dem Mieter ist untersagt, auf dem Grundstück des Wohnhauses und in dessen
unmittelbarer Nähe Tauben zu füttern.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Gemeinschaftsflächen, deren Gestaltung und
deren Nutzung jederzeit durch den Vermieter geändert werden kann.
Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Hamster, Schildkröten und vergleichbare Tiere, aber
auch Katzen darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters ım haushaltsüblichen
Umfang halten, soweit nach Anzahl, Art und Unterbringung der Tiere eine Belästigung
von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache nicht zu
erwarten sind. Jede andere Tierhaltung, insbesondere die Haltung von Hunden, bedarf
der Genehmigung des Vermieters. Diese Genehmigung kann aus wichtigem Grund
versagt bzw. widerrufen werden.
Der Mieter verpflichtet sich, sich unverzüglich bei einem Stromanbieter anzumelden. Der
Mieter wird darauf hingewiesen, dass - sollte er sich nicht bei einem Stromanbieter
anmelden — durch die Nutzung der Stromversorgung in der Wohnung ein Vertrag mit
dem Grundversorger zu Stande kommt. Sollte der Mieter der Pflicht nach Satz 1 nicht
oder fehlerhaft nachkommen, hat er dem Vermieter daraus entstehende Schaden zu
ersetzen oder Auslagen zu erstatten.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass beim Aufstellen von Möbeln an Außenwänden
ein Abstand zur Luftzirkulation eingehalten werden sollte, um Feuchtigkeits- und
Schimmelschäden zu vermeiden. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig - Anfang eines
jeden Kalenderjahres - zu überprüfen, ob die Luftzirkulation ausreichend ist.
Diesem Mietvertrag sind folgende Anlagen beigefügt, die Bestandteil des Vertrages sind
\begin{itemize}
\item Energieausweis
\item Für Gebiete ım Geltungsbereich der Mietpreisbremse: Auskunft zur Höhe der
Vormiete nach \S 556g Abs. 1a BGB Mietpreisbremse)
\item Für Gebiete ım Geltungsbereich des Mietpreisdeckel (aktuell Berlin): Information
zur vorhergehenden Miete gemäß Mietendeckel
\item Weitere Anlagen: Hausordnung
\end{itemize}
Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.\\
\\
Sollte eine der in dieser Urkunde oder den Anlagen enthaltenen Vereinbarung aus
irgendeinem Grund unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen, sofern sie wirtschaftlich sinnvoll bleiben, nicht
berührt werden. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame
zu ersetzen, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen entsprechen und eine den
Umständen nach angemessene Regelung darstellen. Etwaige Lücken der Vereinbarung
in dieser Urkunde sind nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung auszufüllen.
Sollte mit dieser Vereinbarung ein Verbrauchergeschäft vorliegen erklärt der Vermieter,
dass er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist und an einem solchen nicht teilnimmt.
\end{contract}
\addsec{Salvatorische Klausel}
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.